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Die passende Absicherung für das Pedelec

Mittlerweise ist in fast jedem sechsten Haushalt mindestens ein Elektrofahrrad zu finden. Welcher Versicherungsschutz für Pedelecs sinnvoll ist.                                   

                                                                                               

Wird das Pedelec gestohlen, ersetzt eine passende Versicherungspolice zumindest den finanziellen Schaden. Es gibt auch Versicherungsverträge, die für unfallbedingte Schäden am Elektrofahrrad aufkommen. Besonders wichtig ist jedoch, die richtige Absicherung für den Fall, dass man als Fahrer mit dem Elektrorad einen Unfall verursacht hat, bei dem andere zu Schaden kamen. Denn in dem Fall muss man als Pedelecfahrer für die angerichteten Sach-, Vermögens- und/oder Personenschäden aufkommen.

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes hatten die Einwohner hierzulande im Jahr 2022 – neuere Zahlen liegen noch nicht vor – rund 8,4 Millionen Elektofahrräder, auch Pedelecs genannt, die ohne Führerschein genutzt werden können. In fast jedem sechsten Haushalt (16 Prozent) in Deutschland gab es mindestens ein solches Fahrrad mit Elektromotor.

Rechtlich gilt ein Elektrofahrrad mit einer maximalen Motorleistung von 250 Watt, das den Fahrer beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von maximal 25 Stundenkilometern unterstützt und/oder eine Anfahr- oder Schiebehilfe bis sechs Stundenkilometer bietet, als Fahrrad.

Wenn der Pedelecfahrer für einen Unfall haftet ...

Zwar ist für diese Elektroräder, auch Pedelecs genannt, weder Kfz-Führerschein noch eine Kfz-Haftpflichtversicherung, die normalerweise für Unfallschäden aufkommt, welche man mit dem Kfz bei anderen verursacht hat, notwendig. Trotzdem sollte man sich für den Fall absichern, dass man mit dem Pedelec einen Unfall verursacht, bei dem anderem geschädigt werden.

Denn wer auch als Rad- oder Pedelecfahrer einen anderen einen Schaden zufügt, haftet dafür gemäß § 823 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) mit seinem gesamten jetzigen und künftigen Einkommen und Vermögen. Solche Unfallschäden, die man mit einem normalen Fahrrad bei anderen verursacht, sind üblicherweise über eine Privathaftpflicht-Versicherung – sofern der Radfahrer eine solche hat – abgedeckt. In vielen Privathaftpflichtpolicen sind mittlerweile auch Unfälle, die man mit einem Elektrorad verschuldet hat, kostenlos oder optional versichert.

Grundsätzlich sollte jeder Pedelec-Fahrer prüfen beziehungsweise seinen Vermittler fragen, ob er über eine solche Privathaftpflichtpolice abgesichert ist. Denn diese übernimmt nicht nur die möglichen Schadenersatz- und Schmerzensgeld-Forderungen der Geschädigten, die man als Versicherter mit dem Elektrorad verursacht, sondern wehrt auch unberechtigte oder zu hohe Forderungen Dritter ab.

… oder das E-Fahrrad gestohlen oder beschädigt wird

Wer als Pelelecbesitzer zudem den finanziellen Schaden ersetzt haben möchte, wenn das Elektrorad gestohlen und/oder bei einem Sturz oder Unfall beschädigt wird, findet auch hierfür passende Lösungen der Versicherungswirtschaft.

In einigen Hausratversicherungsverträgen sind Fahrräder wie auch Pedelecs teils optional gegen Diebstahl versichert. Die Versicherungssumme und auch der Versicherungsumfang variieren je nachdem, was in der Police vereinbart wurde oder welche Versicherungsbedingungen dem Vertrag zugrunde liegen.

Allerdings ist in vielen älteren Hausratpolicen der Versicherungsschutz gegen Diebstahl zum Teil noch auf eine bestimmte Uhrzeit beispielsweise zwischen sechs und 22 Uhr und/oder auf die Wohnung, die Garage und den Keller eingeschränkt. In neueren Hausratversicherungsverträgen lässt sich dagegen oftmals ein besserer Versicherungsschutz für das (Elektro-)Fahrrad vereinbaren.

Ein umfassender Versicherungsschutz im Schadenfall ist mit einer eigenständigen Fahrradversicherung möglich. Je nach Vertragsvereinbarung zahlt eine solche Police dem E-Radbesitzer nicht nur eine Entschädigung im Falle eines Diebstahls, sondern auch, wenn sein Pedelec durch Vandalismus, bei einem Sturz oder einem sonstigen Unfall beschädigt wurde.