Praxisausfallversicherung für Ärzte und Zahnärzte

Optimal abgesichert mit dieser Ärzteversicherung – auch bei Krankheit, Unfall oder Sachschäden

Wenn Ärzte und Zahnärzte als Freiberufler tätig sind, hängt das Einkommen und der berufliche Erfolg fast ausschließlich von der eigenen Person ab. Der Fortbestand Ihrer Praxis ist sehr eng mit Ihrer persönlichen Arbeitsleistung und Verfügbarkeit verbunden.

Fallen Sie infolge Krankheit oder Unfall aus, dann sichert die Krankentagegeldversicherung Ihr Einkommen ab. Um jedoch auch die fortlaufenden Kosten bei Stillstand des Praxisbetriebes abzudecken, benötigen Sie zusätzlich die Praxisausfallversicherung als Ärzteversicherung. Gleiches gilt auch für den Betriebsausfall nach einem Sachschaden.

Wie bei der Krankentagegeldversicherung wird auch bei der Praxisausfallversicherung eine Karenzzeit vereinbart – je länger diese ist, desto geringer ist die Prämie.

Praxisausfallversicherung, Krankentagegeld, Betriebsunterbrechungsversicherung

Die wichtigsten Unterschiede: 

  • Krankentagegeld: deckt Ihr Nettoeinkommen ab, jedoch nicht die fixen Betriebskosten
  • Betriebsunterbrechungsversicherung: deckt die fixen Betriebskosten bei Unterbrechung durch Sachschäden ab, jedoch nicht durch Krankheit oder Unfall
  • Praxisausfallversicherung: deckt die fixen Betriebskosten bei Krankheit oder Unfall sowie bei Sachschäden ab

Mit den Spezialisten von M&C Assekuranzmakler zur passenden Ärzteversicherung.

Die Versicherungssumme wird gemäß der Höhe der fixen Betriebskosten Ihrer Praxis ermittelt. Dabei unterstützen wir Sie genauso, wie bei der Wahl des für Ihren Bedarf idealen Anbieters.