Heute Steuern sparen und morgen den Ruhestand genießen – mit der Basisrente für Ärzte

Bauen Sie sich mit der Basisrente, der sogenannten Rürup-Rente, eine sichere zusätzliche Altersvorsorge auf – und nutzen Sie zugleich Jahr für Jahr beachtliche Steuervorteile.

Bei Abschluss eines Rentenversicherungsvertrages, der die Kriterien der staatlichen geförderten Altersvorsorge erfüllt, können Sie 82% des Beitrages im Rahmen der Höchstgrenzen im Jahr 2016 als Vorsorgeaufwendungen steuerlich geltend machen. Dieser Wert steigt jährlich um 2% bis im Jahr 2025 der gesamte Betrag abzugsfähig ist.

Gerade für selbstständige Ärzte und Zahnärzte lohnt sich die Rürup-Rente, da sie die Höchstgrenzen ausschöpfen können und somit ihre Steuerbelastung optimal senken können.

Altersvorsorge mit Rürup-Rente für Ärzte und Zahnärzte – Die Vorzüge der Basis-Rente:

  • Maximal im Jahr 2016 bis zu 22.767,- Euro für Alleinstehende als Vorsorgeaufwendungen absetzbar. (45.534,- Euro für gemeinsam veranlagte Ehepaare) [1]
  • Sonderzahlungen und Beitragsänderungen jederzeit möglich
  • Flexibel wählbarer Rentenbeginn ab Vollendung des 62. Lebensjahres
  • Garantierte, lebenslange monatliche Rente
  • Attraktive Rendite durch Anlage in moderne Anlagekonzepte bei gleichzeitig garantiertem Kapitalerhalt eingezahlter Beiträge
  • Kapital unantastbar im Falle von Insolvenz oder Bezug von Arbeitslosengeld II
  • + viele weitere darstellbare Vorteile

Profitieren Sie von den Möglichkeiten der Basisrente und setzen Sie auf eine sichere Zukunft – mit satten Steuervorteilen im hier und jetzt. Weitere Modelle zum Steuernsparen bietet die Betriebliche Altersvorsorge.

M&C Assekuranzmakler zeigt Ihnen die beste Lösung für verschiedene Ärzteversicherungen. Mit der Basisrente können Sie Ihre private Altersvorsorge ideal ergänzen. Wir helfen Ihnen, unter der Vielzahl von Angeboten die für Sie passende Ärzteversicherung auszuwählen.


Rufen Sie unseren Spezialisten an:

Thomas Schiller

Dipl. - Betriebswirt (FH)

Bankkaufmann

Versicherungsfachmann (BWV)

 

[1] Beiträge zur Deutschen Rentenversicherung und zu Versorgungswerken werden auf den Maximalbetrag angerechnet.