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Ohne Ratenzuschläge Ausgabenspitzen vermeiden

Je nachdem, in welchem Monat man seine Versicherungspolicen abgeschlossen hat, kann es sein, dass sich die Fälligkeiten der Versicherungsprämien in einem bestimmten Zeitraum häufen. Wie sich dies umgehen lässt, ohne dass man die Versicherungsbeiträge auf Ratenzahlung umstellt.                                                     

(verpd) Es kann eine wichtige finanzielle Erleichterung sein, wenn man die Beiträge für die Versicherungspolicen in monatlichen, viertel- oder halbjährlichen Raten zahlen kann. Allerdings verteuern sich damit in der Regel die auch Versicherungsprämien aufgrund der dann zu zahlenden Ratenzahlungszuschläge. Es gibt jedoch eine kostenlose Alternative, um die Prämienlast auf das Jahr aufzuteilen

Fallen die Hauptfälligkeiten bei zwei oder mehr bestehenden Versicherungsverträgen auf den gleichen Monat, sind die jeweiligen Jahresprämien von diesen Policen fast zeitgleich vom Versicherungskunden zu zahlen.

Bei manchen kann das schnell zu finanziellen Liquiditäts-Schwierigkeiten in dem entsprechenden Monat führen. Um dies zu verhindern, lassen sich die Prämienzahlungen auf das ganze Jahr verteilen. Dabei gibt es zwei Möglichkeiten.

Ausgabenaufteilung mit …

Bei vielen Versicherungspolicen kann vereinbart werden, dass der Versicherungsbeitrag nicht als Jahresprämie, sondern in monatlichen, viertel- oder halbjährlichen Raten gezahlt wird. Allerdings wird dafür oftmals ein Ratenzahlungszuschlag verlangt oder es entfällt ein bei einer jährlichen Zahlweise eingeräumtes Skonto.

Durch die Teilzahlung kann der zu zahlende effektive Jahreszins, den man im Vergleich zu einer normalen Jahresprämie entrichten muss, je nach Vereinbarung zwischen rund zwei, fünf, acht oder sogar elf Prozent liegen.

… oder ohne Ratenzahlungszuschlag

Alternativ dazu können die zu zahlenden Versicherungsbeiträge auch ohne die Inkaufnahme eines Ratenzahlungszuschlages beziehungsweise einer Verteuerung der Prämie gleichmäßig auf das Jahr aufgeteilt werden. In den meisten Policen lässt sich nämlich die Hauptfälligkeit ändern.

So könnte die Fälligkeit für die Prämie der Kfz-Versicherung auf den Januar, der Privathaftpflicht-Police auf den Februar, der Unfallversicherung auf den März, der Hausratversicherung auf den Mai, der Rechtsschutzpolice auf den Juli und der Lebensversicherung auf den Oktober verlegt werden.

Dabei gilt es zu beachten, dass in der Kfz-Versicherung die Hauptfälligkeit in der Regel der 1. Januar eines Jahres ist. Dies ist normalerweise nicht veränderbar, was aber auch dem Versicherungskunden Vorteile bringt.

Denn Versicherungskunden, die ein Jahr schadenfrei gefahren sind, erhalten ab der ersten Beitragsfälligkeit des nächsten Kalenderjahres einen besseren Schadenfreiheitsrabatt. Der früheste Zeitpunkt, an dem sich die Kfz-Prämie aufgrund eines unfallfreien Jahres reduziert, ist dementsprechend der 1. Januar des nächsten Jahres.