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Versicherungsbeiträge minimieren

Mit ein paar legalen Tricks lassen sich die Versicherungsbeiträge reduzieren, ohne dass man auf den Versicherungsschutz verzichten muss.                                                    

                                                                                                                           

(verpd) Manchmal kommt es auf jeden Cent an. Dennoch bleibt ein ausreichender Versicherungsschutz auch in finanziell schwierigen Zeiten wichtig, um im Schadenfall nicht erst recht von der Pleite bedroht zu sein. Daher sollte man nicht aus Spargründen, einen wichtigen Versicherungsschutz minimieren oder gar aufkündigen. Denn es gibt Wege, wie sich auf andere Weise die Beitragslast bei bestehenden Versicherungspolicen minimieren lässt, ohne auf den Versicherungsschutz zu verzichten.

Bei finanziellen Sorgen sollte man prüfen, inwieweit sich Ausgaben und Fixkosten minimieren lassen. Auch bei bestehenden Versicherungspolicen gibt es Möglichkeiten, ohne gleich einen Vertrag zu kündigen oder den Versicherungsschutz zu mindern.

Je nach Versicherungspolice ist beispielsweise eine Beitragsstundung, eine Beitragsfreistellung, eine Änderung der Zahlweise, der Laufzeit und/oder des Versicherungsumfanges möglich – und zwar ohne den Versicherungsschutz zu verlieren.

Beitragsstundung oder -freistellung

Bei vielen Lebensversicherungen kann beispielsweise die Beitragshöhe durch ein Herabsetzen der Versicherungssumme oder eine Verlängerung der Laufzeit bei gleichbleibender Versicherungssumme verringert werden.

In einigen Fällen ist aber auch eine vorübergehende oder dauerhafte Beitragsfreistellung möglich. Bei der Beitragsfreistellung wie auch beim Absenken der Versicherungssumme reduziert sich jedoch anteilig die Ablauf- und/oder Todesfallsumme.

Manche Versicherer bieten aber auch eine Beitragsstundung für Versicherungsarten wie Lebens-, Berufsunfähigkeits-, Unfall- und private Krankenversicherungen an. Zahlt man als Kunde nach einer bestimmten vereinbarten Zeit die bisherigen Prämien nach und die laufenden Beiträge weiter, bleibt der Versicherungsschutz auch in Zeiten der Beitragsstundung wie bisher weiter bestehen.

Selbstbehalt im Schadenfall reduziert Beiträge

Bei vielen privaten Kranken-, Rechtsschutz-, Privathaftpflicht-, Kfz-Teil- oder Vollkasko-, Hausrat- oder Gebäudeversicherungen lassen sich Prämien einsparen, indem man einen Selbstbehalt mit dem Versicherer vereinbart, der nur zu zahlen ist, wenn ein Schadenfall auftritt.

In dem Fall bleibt der Versicherungsschutz für alle vereinbarten Risiken bestehen, und man zahlt dennoch eine niedrigere Versicherungsprämie. Ist bereits eine Selbstbeteiligung vereinbart, lässt sich diese teils auch noch erhöhen, was ebenfalls zu einer Prämienreduzierung führt.

Versicherungsumfang verringern

Bei manchen Versicherungsarten, wie bei der Kfz-Versicherung oder der privaten Krankenvollversicherung ist nach Rücksprache mit dem Versicherer auch eine vorübergehende Verringerung des Versicherungsumfangs mit gleichzeitiger Beitragsreduzierung möglich.

So könnte man zum Beispiel bei der Krankenvollversicherung auf einen sogenannten Basistarif wechseln, dessen Leistungen mit denen der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbar sind. Bei der Kfz-Versicherung wäre es denkbar, beispielsweise die Voll- oder Teilkaskoversicherung auszuschließen, was die Prämie reduziert.

Allerdings sollte man gut überlegen, inwieweit man im Versicherungs- beziehungsweise im Schadenfall nicht erst recht in finanzielle Schwierigkeiten kommt, wenn man eine solche Reduzierung des Versicherungsumfanges vorgenommen hat.

Die Versicherungspolice den Umständen anpassen

In manchen Fällen kann es auch aus Kostengründen sinnvoll sein, die Versicherungspolice der aktuellen Lage anzupassen. Bei vielen Firmenversicherungen wie bei so mancher Betriebshaftpflicht- oder Ertragsausfall-Versicherung hängt der Beitrag von der Anzahl der Mitarbeiter, der Lohnsumme oder auch dem Umsatz oder dem Gewinn ab.

Gibt es hier gravierende Änderungen im Vergleich zum Vorjahr, sind diese dem jeweiligen Versicherer mitzuteilen, damit die Versicherungsprämie entsprechend angepasst wird.

Auch bei Privatversicherungen können bestimmte Änderungen zur Prämienreduzierung führen. Wer beispielsweise bis Ende des Jahres deutlich weniger mit seinem Pkw fährt, als er bei der Kfz-Versicherung angegeben hat, sollte dies seinem Kfz-Versicherer melden.

Denn die Kfz-Versicherungsprämie hängt bei vielen Policen von der Kilometerleistung ab, die man mit einem Pkw in einem Kalenderjahr fährt. Je nach Kfz-Versicherer und Kfz-Police führte eine geringere Kilometerleistung auch zu einer niedrigeren Kfz-Versicherungsprämie.

Ratenzahlung gegen kurzfristige Finanzprobleme

Bei zeitlich begrenzten finanziellen Problemen reicht es manchmal schon aus, die Zahlweise eines Versicherungsvertrages von jährlich auf vierteljährlich oder monatlich zu ändern.

Auch wenn sich durch den Rabattzuschlag insgesamt die Prämie erhöht, verteilt sich die Ausgabenlast auf das ganze Jahr, das heißt die eigentlich zu einem bestimmten Zeitpunkt fällige Jahresprämie wird auf mehrere kleinere Beträge über das gesamte Jahr aufgeteilt.

Um bei bestehenden Versicherungspolicen die Kosten zu minimieren und dazu die individuell passende Sparvariante zu finden, empfiehlt sich eine Beratung mit dem Vermittler oder Versicherer.