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Wie viel Krankenkassen für Schutzimpfungen zahlen

Bei den Vorsorgeleistungen, etwa gegen Grippe oder Gürtelrose, die die gesetzlichen Krankenkassen bieten, gibt es deutliche Unterschiede.                                                

                                                                           

(verpd) Aktuell steht bei vielen Verbrauchern die Vakzination gegen Grippe oder Gürtelrose auf der Agenda. Nicht alle der aktuell 96 Krankenkassen, den Trägern der gesetzlichen Krankenversicherung, übernehmen hier die Kosten, wie ein Vergleich belegt.

Schutzimpfungen und deren Kosten werden von einigen gesetzlichen Krankenkassen teilweise oder vollständig übernommen. Das betrifft auch die Impfung gegen Grippe oder gegen die als Gürtelrose bekannte Herpes Zoster, erklärt die Kassensuche GmbH.

Das genannte Unternehmen betreibt ein Vergleichsportal, mit dem sich die Leistungen der Krankenkassen, den Trägern der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), vergleichen lassen.

56 Kassen übernehmen die Kosten für die Grippeimpfung

Die Ständige Impfkommission (Stiko) empfiehlt eine Grippeschutzimpfung für Menschen ab 60 Jahren sowie für bestimmte Risikogruppen. Dazu zählen Schwangere, Personen mit chronischen Krankheiten oder einem erhöhten beruflichen Risiko, Bewohner von Alten- und Pflegheimen und Personen, die Angehörige pflegen. Sie alle haben Anspruch auf eine kostenlose Impfung, da die jeweilige Krankenkasse die Kosten vollständig zu tragen hat.

Als Zusatzleistung bieten einige Krankenkassen laut der neusten Auswertung die Vakzination auch für Personen unter 60 Jahren an. Gemäß Auswertung des Vergleichsportals übernehmen 56 Kassen diese Kosten vollständig.

Weiterhin erstattet eine Kasse 100 Prozent bis höchstens 100 Euro und zwei Anbieter erstatten 80 Prozent in Höhe von maximal 32 bis maximal 60 Euro.

Vorsorge gegen Ausbruch von Gürtelrose übernehmen nur 28 Anbieter

Die Schutzimpfung gegen Gürtelrose ist in Deutschland aufgrund der Stiko-Empfehlung ebenfalls eine kostenlose Regelleistung für Menschen ab 60 Jahren sowie für bestimmte Risikogruppen ab 50 Jahren. Für jüngere Menschen bieten einige Krankenkassen die Impfung als Zusatzleistung an: 28 Anbieter übernehmen die Kosten vollständig, einige andere zu einem bestimmten Anteil.

Bis maximal 200 Euro der Kosten übernehmen vier Kassen zu 100 Prozent, bis maximal 250 Euro erstattet ein Anbieter vollständig, bis maximal 300 Euro eine Kasse. Eine weitere Körperschaft steuert bis höchstens 400 Euro bei, bis 500 Euro erstattet ein Anbieter zu 80 Prozent.

Acht günstige Kassen zahlen Impfungen über den Vorgaben

Acht Körperschaften, die bundesweit geöffnet sind und deren insgesamter Beitragssatz – also allgemeiner Beitragssatz und kassenindividueller Zusatzbeitragssatz zusammen –, unter 16 Prozent liegt, bieten Impfungen über die gesetzlichen Vorgaben hinaus an. Laut dem genannten Vergleichsportal-Betreiber sind das:

  • BKK Firmus (Beitragssatz 15,5 Prozent),
  • BKK Gildemeister Seidensticker (15,5 Prozent),
  • Handelskrankenkasse (HKK), (15,58 Prozent),
  • IKK gesund plus (15,7 Prozent),
  • Techniker Krankenkasse (15,8 Prozent),
  • Audi BKK (15,85 Prozent),
  • Heimat Krankenkasse (15,85 Prozent) und
  • HEK – Hanseatische Krankenkasse (15,90 Prozent).

Umfangreicher Versicherungsschutz möglich

Generell müssen alle Krankenkassen einen Mindestschutz, der sich unter anderem am GKV-Leistungskatalog orientiert, bieten. Allerdings kann jede Krankenkasse beispielsweise über Satzungsregelungen ihren Versicherten auch Zusatzleistungen gewähren und/oder Bonusprogramme anbieten.

Einige Kassen zahlen beispielsweise Zuschüsse für eine professionelle Zahnreinigung sowie eine osteopathische und/oder homöopathische Behandlung oder übernehmen ganz oder teilweise eben auch bestimmte Impfungen, obwohl dies der GKV-Leistungskatalog nicht vorsieht.

Ein deutlich umfangreicherer Versicherungsschutz ist jedoch mit einer privaten Kranken(zusatz)-Versicherung möglich. Denn im Rahmen einer solchen Police kann der Versicherungsumfang individuell mit dem Versicherer vereinbart werden. Wer nicht in der GKV versicherungspflichtig ist, kann komplett zur privaten Krankenversicherung wechseln. Für alle anderen besteht die Möglichkeit, eine private Krankenzusatz-Versicherung abzuschließen.

So lässt sich in einer privaten Kranken(zusatz)-Versicherung beispielsweise die freie Wahl zwischen Ärzten und Kliniken mit oder ohne Kassenzulassung, eine Klinikunterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer oder auch die Kostenübernahme eines hochwertigen Zahnersatzes vereinbaren. Ein Versicherungsexperte berät auf Wunsch, wie sich ein individuell gewünschter Krankenversicherungs-Schutz realisieren lässt.